„Compliance und ethische Richtlinien" 

Ich lege größten Wert auf eigene, permanente und professionelle Weiterentwicklung.
Ich garantiere, dass ich pro Kalenderjahr nachweisbar an mindestens 15 eigenen Weiterbildungs-/ Supervisionstagen teilnehme.
Ich verpflichte mich dazu, dass alle Handlungen im Rahmen von Coachings, Beratungen und Trainings bei Lippke & Friends nach den ethischen Richtlinien und im Sinne des „Berufskodex für die Weiterbildung“  erfolgen  und habe dieses gegenüber dem  Forum Werteorientierung in der Weiterbildung e.V. mit meiner verbindlichen Unterschrift erklärt.

Burghard Lippke

Dieses wird durch das folgende Siegel dokumentiert:

Compliance

Ethische Richtlinien des Forum Werteorientierung in der Weiterbildung e.V.: Präambel

Der Markt der beruflichen Weiterbildung ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl methodischer, fachlicher, pädagogischer und erwachsenenbildnerischer Ansätze, die je nach Trainingsbedarf eingesetzt werden. Zu diesem Markt gibt es keine staatlich geregelten Zugangsvoraussetzungen und keinen staatlich geregelten Abschluss. Umso wichtiger ist es, dass die im Weiterbildungsmarkt Tätigen zur Transparenz im Markt und zum Schutz der Kundeninteressen einen ethischen Kodex aufstellen. Damit verpflichten sich die Weiterbildenden, diese berufsständische Ethik zu beachten und sich im Konfliktfall der Beschwerdeordnung des Forum Werteorientierung in der Weiterbildung e.V. zu stellen. Dieser Berufskodex bietet die Basis dafür, dass professionelle Weiterbildende ihre Arbeit in Übereinstimmung mit beruflichen Qualitätsstandards und in persönlicher Integrität ausüben. Die beteiligten Weiterbildungsorganisationen fördern auf diese Weise den offenen und vertrauensvollen Umgang aller am Markt Beteiligten, schützen die Entwicklung des Berufsstandes und weisen auf die Verantwortung und Verpflichtung des Berufsstandes gegenüber der Gesellschaft hin.

Dieses bedeutet vor allem:

1. Erklärung zum Menschenbild

Die Weiterbildenden, Trainer und Coaches bei Lippke&Friends gehen in ihrer Tätigkeit von einem Menschenbild aus, das in der Werteordnung der Menschenrechte wurzelt. Das heißt:

  1. Die Weiterbildenden bekennen sich zu dem im Grundgesetz verankertem Schutz der Menschenwürde. Danach hat jeder Mensch eine eigene, unantastbare Würde und unveräußerliche Rechte, unabhängig von seinen persönlichen Fähigkeiten.
  2. Die Weiterbildenden begreifen den Menschen als eine in sozialen Beziehungen lebende und auf deren lebensdienliche Gestaltung angewiesene Existenz.
  3. Jeder Mensch wird in seiner unverwechselbaren Persönlichkeit und soziobiographischen Einmaligkeit anerkannt und ernstgenommen. Das beinhaltet das Recht auf mündige Selbstbestimmung und die Möglichkeit, dieses jederzeit wahrzunehmen; die Rechte anderer bleiben davon unbeschadet.
  4. Die Weiterbildenden unterstützen die Teilnehmenden in der Wahrnehmung ihrer Eigenverantwortung, sind sich aber des Spannungsfeldes der Eigenverantwortung der Teilnehmenden und der Schutzpflicht des Weiterbildenden bewusst.
  5. Jeder Mensch ist es wert, in der Entwicklung seiner Potentiale gefördert zu werden
  6. Die Weiterbildenden betrachten den Menschen als ganzheitliches Wesen, das Körper, Geist und Seele integriert und richten ihre Trainingsmethoden daran aus.

2. Zum Selbstverständnis der Weiterbildenden

Die Weiterbildenden beteiligen sich an der Entwicklung der Gesellschaft und unserer Welt. Sie übernehmen dabei eine besondere Verantwortung. Das heißt:

  1. Die Weiterbildenden sind sich bewusst, dass sie auf die Meinungsbildung und Persönlichkeitsentwicklung vieler Menschen Einfluss nehmen. Sie regen im Rahmen ihrer beruflichen Praxis zum Überdenken von Haltungen und Standpunkten an, verhelfen zu anderen Sichtweisen und bewirken Veränderungen im Verhalten.
  2. Die Weiterbildenden verpflichten sich, persönliche Informationen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erhalten, vertraulich zu behandeln.
  3. Die Weiterbildenden nehmen gesellschaftliche Entwicklungen wahr. Ihnen tragen sie Rechnung, indem sie sich hinsichtlich ihrer Fachkenntnisse und Methodenkompetenz stets auf aktuellen Stand bringen und sich zum Gewährleisten bestmöglicher Standards verpflichten. Sie sorgen für die eigene Fortbildung und Supervision und pflegen den Erfahrungsaustausch mit anderen Weiterbildenden.
  4. Die Weiterbildenden sehen ihre Arbeit in größere Zusammenhänge gestellt. Durch ihre Tätigkeit versuchen sie zur Entwicklung einer zukunftsfähigen Gesellschaft beizutragen. Dies beinhaltet z.B.  zu lebenslangem Lernen und bewusster Lebensführung anzuregen sowie Prozesse zur persönlichen und gesellschaftlichen Werteorientierung zu unterstützen - Macht- und Ohnmachtsbeziehungen zwischen Leitenden und Mitarbeitenden, Männern und Frauen, Kindern und Erwachsenen, Alten und Jungen zu bedenken und sich für die Rechte wirtschaftlich und sozial benachteiligter Menschen einzusetzen, - bürgerschaftliches Engagement und Möglichkeiten zur politischen Bürgerbeteiligung zu fördern sowie für Formen friedensorientierter Konfliktregelungen einzutreten - kulturelle Identitätsbildung und zugleich Offenheit für interkulturelle Begegnungen zu fördern - für ein Wirtschaften einzutreten, das die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft sicherstellt

3. Zum Verhältnis Weiterbildende – Teilnehmende

Die Weiterbildenden kommen ihrer besonderen persönlichen und sozialen Fürsorgepflicht gegenüber ihren Trainingsteilnehmenden nach. Das heißt:

  1. Die Weiterbildenden wenden Methoden an, die dem in Artikel 1 des Grundgesetzes ausgeführten Menschenbild entsprechen.
  2. Die Weiterbildenden gehören auch nicht Institutionen oder Gruppierungen an, deren Haltungen und Überzeugungen den Punkten des Artikels 1 des Grundgesetzes widersprechen und arbeiten auch nicht nach deren Methoden, insbesondere auch nicht nach den Methoden von L. Ronald Hubbard.
  3. Die Weiterbildenden enthalten sich jeder Form von Repression gegenüber ihren Teilnehmenden. Sie begegnen ihnen mit Respekt, Achtung und Wertschätzung.

4. Zum Verhältnis Weiterbildungsanbietende – Nachfragende /Auftraggebende

Die Weiterbildenden sehen sich gegenüber Nachfragenden ihrer Leistungsangebote zu den Prinzipien der Wahrheit, Klarheit und Vertraulichkeit verpflichtet. Das heißt:

  1. Im Gespräch mit potenziellen Auftraggebenden liefern die Weiterbildenden wahrheitsgemäße Informationen über ihr Unternehmen, insbesondere über die Art der Arbeit, die das Unternehmen durchführen kann und die bisher für Kunden tatsächlich erbracht wurde.
  2. Die Weiterbildenden werden ihre Trainings- und Entwicklungsaktivitäten stets zutreffend darstellen. Dazu gehört, die eigene Methodenkompetenz offenzulegen und die im Training oder im Entwicklungsprozess tatsächlich eingesetzten Methoden anzugeben.
  3. Die Weiterbildenden wissen in selbstkritischer Einschätzung um die Grenzen der eigenen Kompetenzen und bieten daher keine Dienste an, die über ihre beruflichen Fähigkeiten/Kompetenzen hinausgehen. Im Gespräch mit dem Auftraggebenden werden dessen spezifische Erwartungen abgeklärt und sorgfältig hinsichtlich des Nutzens für das auftraggebende System geprüft.

5. Zum Verhältnis der Weiterbildenden untereinander

Das Verhältnis der Weiterbildenden untereinander soll gekennzeichnet sein von Respekt und Kollegialität, von Fairness und Kooperationsbereitschaft. Das heißt:

  1. Die Weiterbildenden bringen ihrem Kollegium Respekt, Achtung und Wertschätzung entgegen. Kritik an der Berufsausübung vom Kollegium wird sachlich-konstruktiv und fair angebracht.
  2. Im Leistungswettbewerb werden die kaufmännischen Sitten gewahrt.
  3. Wird eine Person aus dem Kollegium als angestellte oder freie Mitarbeitende beschäftigt, so wird ihm/ihr eine dem Berufsstand angemessene Gegenleistung angeboten.
  4. Mit Angehörigen anderer Berufe wird eine loyale und hilfsbereite Zusammenarbeit gepflegt.

6. Zum Verhältnis Weiterbildende und Berufsstand

Die Weiterbildenden wahren und fördern durch ihr Auftreten und ihre Arbeitsweisen das Ansehen des Berufsstandes. Das heißt:

  1. Die Weiterbildenden respektieren die Rechte derjenigen Organisation, deren Mitglied sie sind und setzen sich für deren guten Ruf ein.
  2. Sie beachten sorgfältig die sozialen Regeln und ethischen Grundlagen der Gemeinschaft, in der sie arbeiten.
  3. Sie vermeiden irreführende Angaben über eigene berufliche Qualifikationen und Absichten sowie über Verbindungen und Zugehörigkeiten zu Organisationen.
  4. Die Weiterbildenden anerkennen die berufsständisch organisierten Konfliktlösungsverfahren   „Berufskodex für die Weiterbildung“ des Forum Werteorientierung in der Weiterbildung e.V.“

Der Berufskodex wurde erarbeitet vom Arbeitskreis ‚Ethik in der Weiterbildung’ mit fachlicher Beratung von:

  • Dr. Thorsten Jacobi, Ev. Akademie Iserlohe / Institut für Kirche und Gesellschaft
  • Brigitte Wettengel, Akademie des DRK
  • RA Matthias Lindow, Telekanzlei Lindow & Partner, Hamburg
  • Dr. Jürgen Keltsch, Bayerisches Staatsministerium des Inneren

Mitgliedsverbände/-organisationen im Forum Werteorientierung in der Weiterbildung e.V.:

  • BDVT Der Berufsverband der Trainer, Berater und Coaches e.V. 
  • BDY Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland e.V.
  • BSF Bundesverband StrategieForum e.V. DCV Deutscher Coaching Verband e.V.
  • DFC Deutscher Fachverband Coaching
  • DCG Deutsche Coaching Gesellschaft e.V.
  • DGAK Deutsche Gesellschaft für Angewandte Kinesiologie e.V.
  • DGfS Deutsche Gesellschaft für Systemaufstellungen e.V.
  • DGSL Deutsche Gesellschaft für Suggestopädisches Lehren und Lernen e.V.
  • dvct Deutscher Verband für Coaching und Training e.V.
  • DVH Deutscher Verband für Hypnose e.V.
  • DVNLP Deutscher Verband für Neuro-Linguistisches Programmieren e.V.
  • Didacta Didacta e.V.
  • Verband der Bildungswirtschaft GABAL Gesellschaft zur Förderung Angewandter Betriebswirtschaft und Aktivierender Lehr- und Lernmethoden in Hochschule und Praxis e.V.
  • Fachverband Gewaltfreie Kommunikation e.V.
  • NKF NeuroKompetenzForum e.V.
  • NFTE Network for Teaching Entrepreneurship Deutschland e.V. Trainertreffen Deutschland
  • VBT Vereinigung Business Trainer Österreich.